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Satz
BGB 1038. 1 Ist ein Wald Gegenstand des Nießbrauchs , so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen , dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden . Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein , so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen . Die Kosten hat jeder Teil zur Hälfte zu tragen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1038. 1
Ist
ein
Wald
Gegenstand
des
Nießbrauchs
,
so
kann
sowohl
der
Eigentümer
als
der
Nießbraucher
verlangen
,
dass
das
Maß
der
Nutzung
und
die
Art
der
wirtschaftlichen
Behandlung
durch
einen
Wirtschaftsplan
festgestellt
werden
.
Tritt
eine
erhebliche
Änderung
der
Umstände
ein
,
so
kann
jeder
Teil
eine
entsprechende
Änderung
des
Wirtschaftsplans
verlangen
.
Die
Kosten
hat
jeder
Teil
zur
Hälfte
zu
tragen
.
Englisch
BGB 1038. 1 If a forest is the subject of usufruct , both the owner and the usufructuary may require that the degree of use and the nature of the economic treatment are laid down in an economic plan . If a substantial change of circumstances occurs , each party may require a corresponding change of the economic plan . Each party must bear one half of the costs .