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DeutschBGB 1028. 1 Ist auf dem belasteten Grundstück eine Anlage , durch welche die Grunddienstbarkeit beeinträchtigt wird , errichtet worden , so unterliegt der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung der Beeinträchtigung der Verjährung , auch wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist . Mit der Verjährung des Anspruchs erlischt die Dienstbarkeit , soweit der Bestand der Anlage mit ihr in Widerspruch steht .
EnglischBGB 1028. 1 Where an installation has been erected on the servient plot of land that interferes with the easement , the claim of the person entitled to the removal of the interference is subject to limitation even if the easement is registered in the Land Register . On the expiry of the claim by limitation , the easement is extinguished to the extent that the existence of the installation conflicts with it .