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Satz
BGB 1028. 1 Ist auf dem belasteten Grundstück eine Anlage , durch welche die Grunddienstbarkeit beeinträchtigt wird , errichtet worden , so unterliegt der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung der Beeinträchtigung der Verjährung , auch wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist . Mit der Verjährung des Anspruchs erlischt die Dienstbarkeit , soweit der Bestand der Anlage mit ihr in Widerspruch steht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1028. 1
Ist
auf
dem
belasteten
Grundstück
eine
Anlage
,
durch
welche
die
Grunddienstbarkeit
beeinträchtigt
wird
,
errichtet
worden
,
so
unterliegt
der
Anspruch
des
Berechtigten
auf
Beseitigung
der
Beeinträchtigung
der
Verjährung
,
auch
wenn
die
Dienstbarkeit
im
Grundbuch
eingetragen
ist
.
Mit
der
Verjährung
des
Anspruchs
erlischt
die
Dienstbarkeit
,
soweit
der
Bestand
der
Anlage
mit
ihr
in
Widerspruch
steht
.
Englisch
BGB 1028. 1 Where an installation has been erected on the servient plot of land that interferes with the easement , the claim of the person entitled to the removal of the interference is subject to limitation even if the easement is registered in the Land Register . On the expiry of the claim by limitation , the easement is extinguished to the extent that the existence of the installation conflicts with it .