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Satz
BGB 1026 Wird das belastete Grundstück geteilt , so werden , wenn die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist , die Teile , welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen , von der Dienstbarkeit frei .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1026
Wird
das
belastete
Grundstück
geteilt
,
so
werden
,
wenn
die
Ausübung
der
Grunddienstbarkeit
auf
einen
bestimmten
Teil
des
belasteten
Grundstücks
beschränkt
ist
,
die
Teile
,
welche
außerhalb
des
Bereichs
der
Ausübung
liegen
,
von
der
Dienstbarkeit
frei
.