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Satz
BGB 1021. 1 Gehört zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück , so kann bestimmt werden , dass der Eigentümer dieses Grundstücks die Anlage zu unterhalten hat , soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert . Steht dem Eigentümer das Recht zur Mitbenutzung der Anlage zu , so kann bestimmt werden , dass der Berechtigte die Anlage zu unterhalten hat , soweit es für das Benutzungsrecht des Eigentümers erforderlich ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1021. 1
Gehört
zur
Ausübung
einer
Grunddienstbarkeit
eine
Anlage
auf
dem
belasteten
Grundstück
,
so
kann
bestimmt
werden
,
dass
der
Eigentümer
dieses
Grundstücks
die
Anlage
zu
unterhalten
hat
,
soweit
das
Interesse
des
Berechtigten
es
erfordert
.
Steht
dem
Eigentümer
das
Recht
zur
Mitbenutzung
der
Anlage
zu
,
so
kann
bestimmt
werden
,
dass
der
Berechtigte
die
Anlage
zu
unterhalten
hat
,
soweit
es
für
das
Benutzungsrecht
des
Eigentümers
erforderlich
ist
.
Englisch
BGB 1021. 1 If , in order to use an easement , there is an installation on the servient plot of land , it may be determined that the owner of this plot of land must maintain the installation , to the extent that the interest of the person entitled requires this . If the owner has the right to share the use of the installation , it may be determined that the person entitled must maintain the installation , to the extent that this is necessary for the owner's right of use . BGB 1021. 2 Such a duty of maintenance is governed by the provisions on charges on land with the necessary modifications .