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Satz
BGB 1007. 1 Wer eine bewegliche Sache im Besitz gehabt hat , kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen , wenn dieser bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben war .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1007. 1
Wer
eine
bewegliche
Sache
im
Besitz
gehabt
hat
,
kann
von
dem
Besitzer
die
Herausgabe
der
Sache
verlangen
,
wenn
dieser
bei
dem
Erwerb
des
Besitzes
nicht
in
gutem
Glauben
war
.
Englisch
BGB 1007. 1 A person who has had a movable thing in his possession may require the possessor to return the thing if the possessor was not in good faith when he acquired possession .