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Satz
BGB 1005 Befindet sich eine Sache auf einem Grundstück , das ein anderer als der Eigentümer der Sache besitzt , so steht diesem gegen den Besitzer des Grundstücks der in § 867 bestimmte Anspruch zu .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1005
Befindet
sich
eine
Sache
auf
einem
Grundstück
,
das
ein
anderer
als
der
Eigentümer
der
Sache
besitzt
,
so
steht
diesem
gegen
den
Besitzer
des
Grundstücks
der
in
§ 867
bestimmte
Anspruch
zu
.