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Satz
BGB 1004. 1 Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt , so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen . Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen , so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1004. 1
Wird
das
Eigentum
in
anderer
Weise
als
durch
Entziehung
oder
Vorenthaltung
des
Besitzes
beeinträchtigt
,
so
kann
der
Eigentümer
von
dem
Störer
die
Beseitigung
der
Beeinträchtigung
verlangen
.
Sind
weitere
Beeinträchtigungen
zu
besorgen
,
so
kann
der
Eigentümer
auf
Unterlassung
klagen
.
Englisch
BGB 1004. 1 If the ownership is interfered with by removal or retention of possession , the owner may require the disturber to remove the interference . If further interferences are to be feared , the owner may seek a prohibitory injunction .