kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1003. 2 Bestreitet der Eigentümer den Anspruch vor dem Ablauf der Frist , so kann sich der Besitzer aus der Sache erst dann befriedigen , wenn er nach rechtskräftiger Feststellung des Betrags der Verwendungen den Eigentümer unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung aufgefordert hat und die Frist verstrichen ist ; das Recht auf Befriedigung aus der Sache ist ausgeschlossen , wenn die Genehmigung rechtzeitig erfolgt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1003. 2
Bestreitet
der
Eigentümer
den
Anspruch
vor
dem
Ablauf
der
Frist
,
so
kann
sich
der
Besitzer
aus
der
Sache
erst
dann
befriedigen
,
wenn
er
nach
rechtskräftiger
Feststellung
des
Betrags
der
Verwendungen
den
Eigentümer
unter
Bestimmung
einer
angemessenen
Frist
zur
Erklärung
aufgefordert
hat
und
die
Frist
verstrichen
ist
;
das
Recht
auf
Befriedigung
aus
der
Sache
ist
ausgeschlossen
,
wenn
die
Genehmigung
rechtzeitig
erfolgt
.
Englisch
BGB 1003. 2 Where the owner denies the claim before the expiry of the period , the possessor may satisfy himself from the thing only when , after the amount of the outlays has been finally and non-appealably established , he has called on the owner , laying down a reasonable period of time , to make a statement , and the period has passed ; the right to satisfaction from the thing is excluded if the ratification is made in good time .