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Satz
BGB 1002. 1 Gibt der Besitzer die Sache dem Eigentümer heraus , so erlischt der Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen mit dem Ablauf eines Monats , bei einem Grundstück mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Herausgabe , wenn nicht vorher die gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Eigentümer die Verwendungen genehmigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1002. 1
Gibt
der
Besitzer
die
Sache
dem
Eigentümer
heraus
,
so
erlischt
der
Anspruch
auf
den
Ersatz
der
Verwendungen
mit
dem
Ablauf
eines
Monats
,
bei
einem
Grundstück
mit
dem
Ablauf
von
sechs
Monaten
nach
der
Herausgabe
,
wenn
nicht
vorher
die
gerichtliche
Geltendmachung
erfolgt
oder
der
Eigentümer
die
Verwendungen
genehmigt
.
Englisch
BGB 1002. 1 If the possessor returns the thing to the owner , the claim to reimbursement of outlays is extinguished on the expiry of a one-month period , in the case of a plot of land on the expiry of a six-month period , after the return , unless prior to this the claim is asserted in judicial proceedings or the owner ratifies the outlays .