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Satz
BGB 1000 Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern , bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird . Das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu , wenn er die Sache durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1000
Der
Besitzer
kann
die
Herausgabe
der
Sache
verweigern
,
bis
er
wegen
der
ihm
zu
ersetzenden
Verwendungen
befriedigt
wird
.
Das
Zurückbehaltungsrecht
steht
ihm
nicht
zu
,
wenn
er
die
Sache
durch
eine
vorsätzlich
begangene
unerlaubte
Handlung
erlangt
hat
.