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Satz
BGB 999. 1 Der Besitzer kann für die Verwendungen eines Vorbesitzers , dessen Rechtsnachfolger er geworden ist , in demselben Umfang Ersatz verlangen , in welchem ihn der Vorbesitzer fordern könnte , wenn er die Sache herauszugeben hätte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 999. 1
Der
Besitzer
kann
für
die
Verwendungen
eines
Vorbesitzers
,
dessen
Rechtsnachfolger
er
geworden
ist
,
in
demselben
Umfang
Ersatz
verlangen
,
in
welchem
ihn
der
Vorbesitzer
fordern
könnte
,
wenn
er
die
Sache
herauszugeben
hätte
.
Englisch
BGB 999. 1 The possessor may require reimbursement of the outlays of a previous possessor whose successor in title he is to the same extent as the previous possessor could require reimbursement if the previous possessor had to return the thing .