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Satz
BGB 994. 2 Macht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit oder nach dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung notwendige Verwendungen , so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 994. 2
Macht
der
Besitzer
nach
dem
Eintritt
der
Rechtshängigkeit
oder
nach
dem
Beginn
der
in
§ 990
bestimmten
Haftung
notwendige
Verwendungen
,
so
bestimmt
sich
die
Ersatzpflicht
des
Eigentümers
nach
den
Vorschriften
über
die
Geschäftsführung
ohne
Auftrag
.
Englisch
BGB 994. 2 If the possessor , after litigation is pending or after the beginning of the liability set out in section 990 , makes necessary outlays , the duty of the owner to reimburse is governed by the provisions on agency without specific authorisation .