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Satz
BGB 994. 1 Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen . Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit , für welche ihm die Nutzungen verbleiben , nicht zu ersetzen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 994. 1
Der
Besitzer
kann
für
die
auf
die
Sache
gemachten
notwendigen
Verwendungen
von
dem
Eigentümer
Ersatz
verlangen
.
Die
gewöhnlichen
Erhaltungskosten
sind
ihm
jedoch
für
die
Zeit
,
für
welche
ihm
die
Nutzungen
verbleiben
,
nicht
zu
ersetzen
.
Englisch
BGB 994. 1 The possessor may require from the owner reimbursement of the necessary outlays made on the thing . However , for the period for which the emoluments remain due to him , the customary maintenance costs are not to be reimbursed him .