kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 990. 1 War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben , so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987 , 989. Erfährt der Besitzer später , dass er zum Besitz nicht berechtigt ist , so haftet er in gleicher Weise von der Erlangung der Kenntnis an .
EnglischBGB 990. 1 If the possessor , when he obtained possession , was not in good faith , he is liable to the owner starting from the date of the acquisition under sections 987 and 989. If the possessor later discovers that he is not entitled to possession , he is liable in the same way from the date when he obtained the knowledge on .