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Satz
BGB 989 Der Besitzer ist von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an dem Eigentümer für den Schaden verantwortlich , der dadurch entsteht , dass infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird , untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 989
Der
Besitzer
ist
von
dem
Eintritt
der
Rechtshängigkeit
an
dem
Eigentümer
für
den
Schaden
verantwortlich
,
der
dadurch
entsteht
,
dass
infolge
seines
Verschuldens
die
Sache
verschlechtert
wird
,
untergeht
oder
aus
einem
anderen
Grunde
von
ihm
nicht
herausgegeben
werden
kann
.