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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 987. 2 Zieht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Nutzungen nicht , die er nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ziehen könnte , so ist er dem Eigentümer zum Ersatz verpflichtet , soweit ihm ein Verschulden zur Last fällt .
EnglischBGB 987. 2 If after litigation is pending the possessor fails to take emoluments that he could take under the rules of proper management , he is obliged to reimburse the owner to the extent that he is at fault .