kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 986. 1 Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern , wenn er oder der mittelbare Besitzer , von dem er sein Recht zum Besitz ableitet , dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist . Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt , so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder , wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will , an sich selbst verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 986. 1
Der
Besitzer
kann
die
Herausgabe
der
Sache
verweigern
,
wenn
er
oder
der
mittelbare
Besitzer
,
von
dem
er
sein
Recht
zum
Besitz
ableitet
,
dem
Eigentümer
gegenüber
zum
Besitz
berechtigt
ist
.
Ist
der
mittelbare
Besitzer
dem
Eigentümer
gegenüber
zur
Überlassung
des
Besitzes
an
den
Besitzer
nicht
befugt
,
so
kann
der
Eigentümer
von
dem
Besitzer
die
Herausgabe
der
Sache
an
den
mittelbaren
Besitzer
oder
,
wenn
dieser
den
Besitz
nicht
wieder
übernehmen
kann
oder
will
,
an
sich
selbst
verlangen
.
Englisch
BGB 986. 1 The possessor may refuse to return the thing if he or the indirect possessor from whom he derives his right of possession is entitled to possession as against the owner . If the indirect possessor is not authorised in relation to the owner to permit the possessor to have possession , the owner may require the possessor to deliver the thing to the indirect possessor or , if the indirect possessor cannot or does not wish to take possession again , to the owner himself .