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Satz
BGB 980. 2 Die Bekanntmachung ist nicht erforderlich , wenn der Verderb der Sache zu besorgen oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 980. 2
Die
Bekanntmachung
ist
nicht
erforderlich
,
wenn
der
Verderb
der
Sache
zu
besorgen
oder
die
Aufbewahrung
mit
unverhältnismäßigen
Kosten
verbunden
ist
.
Englisch
BGB 980. 2 The notice is not necessary if the spoilage of the thing is to be feared , or if safekeeping is associated with disproportionate costs .