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Satz
BGB 977 Wer infolge der Vorschriften der §§ 973 , 974 , 976 einen Rechtsverlust erleidet , kann in den Fällen der §§ 973 , 974 von dem Finder , in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern . Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach dem Übergang des Eigentums auf den Finder oder die Gemeinde , wenn nicht die gerichtliche Geltendmachung vorher erfolgt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 977
Wer
infolge
der
Vorschriften
der
§§ 973 , 974 , 976
einen
Rechtsverlust
erleidet
,
kann
in
den
Fällen
der
§§ 973 , 974
von
dem
Finder
,
in
den
Fällen
des
§ 976
von
der
Gemeinde
des
Fundorts
die
Herausgabe
des
durch
die
Rechtsänderung
Erlangten
nach
den
Vorschriften
über
die
Herausgabe
einer
ungerechtfertigten
Bereicherung
fordern
.
Der
Anspruch
erlischt
mit
dem
Ablauf
von
drei
Jahren
nach
dem
Übergang
des
Eigentums
auf
den
Finder
oder
die
Gemeinde
,
wenn
nicht
die
gerichtliche
Geltendmachung
vorher
erfolgt
.