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Satz
BGB 973. 2 Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert , so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund . Der Finder erwirbt das Eigentum nicht , wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht . Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 973. 2
Ist
die
Sache
nicht
mehr
als
zehn
Euro
wert
,
so
beginnt
die
sechsmonatige
Frist
mit
dem
Fund
.
Der
Finder
erwirbt
das
Eigentum
nicht
,
wenn
er
den
Fund
auf
Nachfrage
verheimlicht
.
Die
Anmeldung
eines
Rechts
bei
der
zuständigen
Behörde
steht
dem
Erwerb
des
Eigentums
nicht
entgegen
.
Englisch
BGB 973. 2 If the thing is worth no more than ten euros , the six-month period begins on the finding . The finder does not acquire ownership if he conceals the finding on being questioned . The notification of a right to the competent authority does not conflict with the acquisition of ownership .