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Satz
BGB 960. 2 Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder , so wird es herrenlos , wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 960. 2
Erlangt
ein
gefangenes
wildes
Tier
die
Freiheit
wieder
,
so
wird
es
herrenlos
,
wenn
nicht
der
Eigentümer
das
Tier
unverzüglich
verfolgt
oder
wenn
er
die
Verfolgung
aufgibt
.
Englisch
BGB 960. 2 Where a captured wild animal regains freedom , it becomes ownerless if the owner fails to pursue the animal without undue delay or if he gives up the pursuit .