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Satz
BGB 959 Eine bewegliche Sache wird herrenlos , wenn der Eigentümer in der Absicht , auf das Eigentum zu verzichten , den Besitz der Sache aufgibt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 959
Eine
bewegliche
Sache
wird
herrenlos
,
wenn
der
Eigentümer
in
der
Absicht
,
auf
das
Eigentum
zu
verzichten
,
den
Besitz
der
Sache
aufgibt
.