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Satz
BGB 958. 2 Das Eigentum wird nicht erworben , wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 958. 2
Das
Eigentum
wird
nicht
erworben
,
wenn
die
Aneignung
gesetzlich
verboten
ist
oder
wenn
durch
die
Besitzergreifung
das
Aneignungsrecht
eines
anderen
verletzt
wird
.
Englisch
BGB 958. 2 The ownership is not acquired if the appropriation is prohibited by law or if the taking possession injures the right of appropriation of another .