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Satz
BGB 956. 2 Das Gleiche gilt , wenn die Gestattung nicht von dem Eigentümer , sondern von einem anderen ausgeht , dem Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile einer Sache nach der Trennung gehören .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 956. 2
Das
Gleiche
gilt
,
wenn
die
Gestattung
nicht
von
dem
Eigentümer
,
sondern
von
einem
anderen
ausgeht
,
dem
Erzeugnisse
oder
sonstige
Bestandteile
einer
Sache
nach
der
Trennung
gehören
.
Englisch
BGB 956. 2 The same applies if the permission comes not from the owner but from another person to whom products or other components of a thing belong after separation .