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Satz
BGB 953 Erzeugnisse und sonstige Bestandteile einer Sache gehören auch nach der Trennung dem Eigentümer der Sache , soweit sich nicht aus den §§ 954 bis 957 ein anderes ergibt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 953
Erzeugnisse
und
sonstige
Bestandteile
einer
Sache
gehören
auch
nach
der
Trennung
dem
Eigentümer
der
Sache
,
soweit
sich
nicht
aus
den
§§ 954
bis
957
ein
anderes
ergibt
.