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Satz
BGB 952. 1 Das Eigentum an dem über eine Forderung ausgestellten Schuldschein steht dem Gläubiger zu . Das Recht eines Dritten an der Forderung erstreckt sich auf den Schuldschein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 952. 1
Das
Eigentum
an
dem
über
eine
Forderung
ausgestellten
Schuldschein
steht
dem
Gläubiger
zu
.
Das
Recht
eines
Dritten
an
der
Forderung
erstreckt
sich
auf
den
Schuldschein
.
Englisch
BGB 952. 1 The creditor shall be entitled to the ownership of a certificate of indebtedness issued with regard to a claim . The right of a third party to the claim extends to the certificate of indebtedness .