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DeutschBGB 951. 2 Die Vorschriften über die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen sowie die Vorschriften über den Ersatz von Verwendungen und über das Recht zur Wegnahme einer Einrichtung bleiben unberührt . In den Fällen der §§ 946 , 947 ist die Wegnahme nach den für das Wegnahmerecht des Besitzers gegenüber dem Eigentümer geltenden Vorschriften auch dann zulässig , wenn die Verbindung nicht von dem Besitzer der Hauptsache bewirkt worden ist .
EnglischBGB 951. 2 The provisions on the obligation to pay damages for torts and the provisions on the reimbursement of outlays made and on the right of removal of an installation are unaffected . In the cases of sections 946 and 947 , the removal under the provisions applying to the right of removal of the possessor in relation to the owner is admissible even if the combination was not made by the possessor of the main thing .