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DeutschBGB 951. 1 Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet , kann von demjenigen , zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt , Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern . Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden .
EnglischBGB 951. 1 A person who , as a result of the provisions of sections 946 to 950 , suffers a loss of rights may require from the person to whose benefit the change of rights occurs payment in money under the provisions on the return of unjust enrichment . The restoration of the former state cannot be required .