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Satz
BGB 950. 1 Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt , erwirbt das Eigentum an der neuen Sache , sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes . Als Verarbeitung gilt auch das Schreiben , Zeichnen , Malen , Drucken , Gravieren oder eine ähnliche Bearbeitung der Oberfläche .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 950. 1
Wer
durch
Verarbeitung
oder
Umbildung
eines
oder
mehrerer
Stoffe
eine
neue
bewegliche
Sache
herstellt
,
erwirbt
das
Eigentum
an
der
neuen
Sache
,
sofern
nicht
der
Wert
der
Verarbeitung
oder
der
Umbildung
erheblich
geringer
ist
als
der
Wert
des
Stoffes
.
Als
Verarbeitung
gilt
auch
das
Schreiben
,
Zeichnen
,
Malen
,
Drucken
,
Gravieren
oder
eine
ähnliche
Bearbeitung
der
Oberfläche
.
Englisch
BGB 950. 1 A person who , by processing or transformation of one or more substances , creates a new movable thing acquires the ownership of the new thing , except where the value of the processing or the transformation is substantially less than the value of the substance . Processing also includes writing , drawing , painting , printing , engraving or a similar processing of the surface . BGB 950. 2 On the acquisition of ownership of the new thing , the existing rights in the substance are extinguished .