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Satz
BGB 947. 1 Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden , dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden , so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache ; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes , den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 947. 1
Werden
bewegliche
Sachen
miteinander
dergestalt
verbunden
,
dass
sie
wesentliche
Bestandteile
einer
einheitlichen
Sache
werden
,
so
werden
die
bisherigen
Eigentümer
Miteigentümer
dieser
Sache
;
die
Anteile
bestimmen
sich
nach
dem
Verhältnis
des
Wertes
,
den
die
Sachen
zur
Zeit
der
Verbindung
haben
.
Englisch
BGB 947. 1 If movable things are combined with each other in such a way that they become essential parts of a uniform thing , the previous owners become co-owners of this thing ; the shares are determined by the relationship of the value that the things have at the time of combination .