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Satz
BGB 940. 2 Die Unterbrechung gilt als nicht erfolgt , wenn der Eigenbesitzer den Eigenbesitz ohne seinen Willen verloren und ihn binnen Jahresfrist oder mittels einer innerhalb dieser Frist erhobenen Klage wiedererlangt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 940. 2
Die
Unterbrechung
gilt
als
nicht
erfolgt
,
wenn
der
Eigenbesitzer
den
Eigenbesitz
ohne
seinen
Willen
verloren
und
ihn
binnen
Jahresfrist
oder
mittels
einer
innerhalb
dieser
Frist
erhobenen
Klage
wiedererlangt
hat
.
Englisch
BGB 940. 2 The interruption is deemed not to have occurred if the proprietary possessor loses the proprietary possession involuntarily and recovers it within the period of one year or by legal action instituted within this period .