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Satz
BGB 936. 2 Das Recht des Dritten erlischt nicht , wenn der Erwerber zu der nach Absatz 1 maßgebenden Zeit in Ansehung des Rechts nicht in gutem Glauben ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 936. 2
Das
Recht
des
Dritten
erlischt
nicht
,
wenn
der
Erwerber
zu
der
nach
Absatz
1
maßgebenden
Zeit
in
Ansehung
des
Rechts
nicht
in
gutem
Glauben
ist
.
Englisch
BGB 936. 2 The right of the third party is not extinguished if the acquirer , at the time conclusive under subsection 1 above , is not in good faith with regard to the right .