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Satz
BGB 935. 2 Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen , die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 935. 2
Diese
Vorschriften
finden
keine
Anwendung
auf
Geld
oder
Inhaberpapiere
sowie
auf
Sachen
,
die
im
Wege
öffentlicher
Versteigerung
oder
in
einer
Versteigerung
nach
§ 979
Absatz
1a
veräußert
werden
.
Englisch
BGB 935. 2 These provisions do not apply to money or bearer instruments or to things that are alienated by way of public auction or in an auction pursuant to section 979 ( 1a ) .