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Satz
BGB 931 Ist ein Dritter im Besitz der Sache , so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden , dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 931
Ist
ein
Dritter
im
Besitz
der
Sache
,
so
kann
die
Übergabe
dadurch
ersetzt
werden
,
dass
der
Eigentümer
dem
Erwerber
den
Anspruch
auf
Herausgabe
der
Sache
abtritt
.