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Satz
BGB 930 Ist der Eigentümer im Besitz der Sache , so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden , dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird , vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 930
Ist
der
Eigentümer
im
Besitz
der
Sache
,
so
kann
die
Übergabe
dadurch
ersetzt
werden
,
dass
zwischen
ihm
und
dem
Erwerber
ein
Rechtsverhältnis
vereinbart
wird
,
vermöge
dessen
der
Erwerber
den
mittelbaren
Besitz
erlangt
.