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Satz
BGB 929a. 1 Zur Übertragung des Eigentums an einem Seeschiff , das nicht im Schiffsregister eingetragen ist , oder an einem Anteil an einem solchen Schiff ist die Übergabe nicht erforderlich , wenn der Eigentümer und der Erwerber darüber einig sind , dass das Eigentum sofort übergehen soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 929a. 1
Zur
Übertragung
des
Eigentums
an
einem
Seeschiff
,
das
nicht
im
Schiffsregister
eingetragen
ist
,
oder
an
einem
Anteil
an
einem
solchen
Schiff
ist
die
Übergabe
nicht
erforderlich
,
wenn
der
Eigentümer
und
der
Erwerber
darüber
einig
sind
,
dass
das
Eigentum
sofort
übergehen
soll
.
Englisch
BGB 929a. 1 In order to transfer the ownership of a ship that is not registered in the ship register , or of a share in such a ship , delivery is not necessary if the owner and the acquirer are in agreement that the ownership is to pass immediately .