kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 928. 2 Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu , in dem das Grundstück liegt . Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch , dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 928. 2
Das
Recht
zur
Aneignung
des
aufgegebenen
Grundstücks
steht
dem
Fiskus
des
Landes
zu
,
in
dem
das
Grundstück
liegt
.
Der
Fiskus
erwirbt
das
Eigentum
dadurch
,
dass
er
sich
als
Eigentümer
in
das
Grundbuch
eintragen
lässt
.
Englisch
BGB 928. 2 The right to appropriate the relinquished plot of land belongs to the fiscal authority of the Land in which the plot of land is situated . The fiscal authority acquires ownership by having itself registered in the Land Register as owner .