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Satz
BGB 927. 3 Ist vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses ein Dritter als Eigentümer oder wegen des Eigentums eines Dritten ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen worden , so wirkt der Ausschließungsbeschluss nicht gegen den Dritten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 927. 3
Ist
vor
dem
Erlass
des
Ausschließungsbeschlusses
ein
Dritter
als
Eigentümer
oder
wegen
des
Eigentums
eines
Dritten
ein
Widerspruch
gegen
die
Richtigkeit
des
Grundbuchs
eingetragen
worden
,
so
wirkt
der
Ausschließungsbeschluss
nicht
gegen
den
Dritten
.
Englisch
BGB 927. 3 If , before the exclusory order is pronounced , a third party has been registered as owner or , on the basis of the ownership of a third party , an objection to the accuracy of the Land Register has been registered , the exclusory order has no effect with regard to the third party .