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Satz
BGB 923. 2 Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen . Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last . Der Nachbar , der die Beseitigung verlangt , hat jedoch die Kosten allein zu tragen , wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet ; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigentum . Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen , wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 923. 2
Jeder
der
Nachbarn
kann
die
Beseitigung
des
Baumes
verlangen
.
Die
Kosten
der
Beseitigung
fallen
den
Nachbarn
zu
gleichen
Teilen
zur
Last
.
Der
Nachbar
,
der
die
Beseitigung
verlangt
,
hat
jedoch
die
Kosten
allein
zu
tragen
,
wenn
der
andere
auf
sein
Recht
an
dem
Baume
verzichtet
;
er
erwirbt
in
diesem
Falle
mit
der
Trennung
das
Alleineigentum
.
Der
Anspruch
auf
die
Beseitigung
ist
ausgeschlossen
,
wenn
der
Baum
als
Grenzzeichen
dient
und
den
Umständen
nach
nicht
durch
ein
anderes
zweckmäßiges
Grenzzeichen
ersetzt
werden
kann
.
Englisch
BGB 923. 2 Each of the neighbours may require the tree to be removed . The costs of the removal are borne by the neighbours in equal shares . The neighbour who requires the removal , however , must bear the costs alone if the other neighbour waives his right to the tree ; in this case he acquires sole ownership upon the separation . The claim to removal is excluded if the tree serves as a boundary marker and in view of the circumstances cannot be replaced by another appropriate boundary marker .