kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 918. 1 Die Verpflichtung zur Duldung des Notwegs tritt nicht ein , wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 918. 1
Die
Verpflichtung
zur
Duldung
des
Notwegs
tritt
nicht
ein
,
wenn
die
bisherige
Verbindung
des
Grundstücks
mit
dem
öffentlichen
Weg
durch
eine
willkürliche
Handlung
des
Eigentümers
aufgehoben
wird
.
Englisch
BGB 918. 1 The obligation to tolerate the right of way of necessity does not arise if the previous connection of the plot of land with the public road is ended by an arbitrary act of the owner .