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Satz
BGB 914. 2 Das Recht wird nicht in das Grundbuch eingetragen . Zum Verzicht auf das Recht sowie zur Feststellung der Höhe der Rente durch Vertrag ist die Eintragung erforderlich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 914. 2
Das
Recht
wird
nicht
in
das
Grundbuch
eingetragen
.
Zum
Verzicht
auf
das
Recht
sowie
zur
Feststellung
der
Höhe
der
Rente
durch
Vertrag
ist
die
Eintragung
erforderlich
.
Englisch
BGB 914. 2 The right is not registered in the Land Register . To waive the right and to determine the amount of the periodical payments by contract , registration is necessary .