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Satz
BGB 910. 2 Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu , wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 910. 2
Dem
Eigentümer
steht
dieses
Recht
nicht
zu
,
wenn
die
Wurzeln
oder
die
Zweige
die
Benutzung
des
Grundstücks
nicht
beeinträchtigen
.
Englisch
BGB 910. 2 The owner does not have this right if the roots or the branches do not adversely affect the use of the plot of land .