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Satz
BGB 909 Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden , dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert , es sei denn , dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 909
Ein
Grundstück
darf
nicht
in
der
Weise
vertieft
werden
,
dass
der
Boden
des
Nachbargrundstücks
die
erforderliche
Stütze
verliert
,
es
sei
denn
,
dass
für
eine
genügende
anderweitige
Befestigung
gesorgt
ist
.