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Satz
BGB 906. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen , Dämpfen , Gerüchen , Rauch , Ruß , Wärme , Geräusch , Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten , als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt . Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor , wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz - oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden . Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften , die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 906. 1
Der
Eigentümer
eines
Grundstücks
kann
die
Zuführung
von
Gasen
,
Dämpfen
,
Gerüchen
,
Rauch
,
Ruß
,
Wärme
,
Geräusch
,
Erschütterungen
und
ähnliche
von
einem
anderen
Grundstück
ausgehende
Einwirkungen
insoweit
nicht
verbieten
,
als
die
Einwirkung
die
Benutzung
seines
Grundstücks
nicht
oder
nur
unwesentlich
beeinträchtigt
.
Eine
unwesentliche
Beeinträchtigung
liegt
in
der
Regel
vor
,
wenn
die
in
Gesetzen
oder
Rechtsverordnungen
festgelegten
Grenz
-
oder
Richtwerte
von
den
nach
diesen
Vorschriften
ermittelten
und
bewerteten
Einwirkungen
nicht
überschritten
werden
.
Gleiches
gilt
für
Werte
in
allgemeinen
Verwaltungsvorschriften
,
die
nach
§ 48
des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
erlassen
worden
sind
und
den
Stand
der
Technik
wiedergeben
.
Englisch
BGB 906. 1 The owner of a plot of land may not prohibit the introduction of gases , steam , smells , smoke , soot , warmth , noise , vibrations and similar influences emanating from another plot of land to the extent that the influence does not interfere with the use of his plot of land , or interferes with it only to an insignificant extent . An insignificant interference is normally present if the limits or targets laid down in statutes or by statutory orders are not exceeded by the influences established and assessed under these provisions . The same applies to values in general administrative provisions that have been issued under section 48 of the Federal Environmental Impact Protection Act [ Bundes-Immissionsschutzgesetz ] and represent the state of the art .