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Satz
BGB 905 Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche . Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten , die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden , dass er an der Ausschließung kein Interesse hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 905
Das
Recht
des
Eigentümers
eines
Grundstücks
erstreckt
sich
auf
den
Raum
über
der
Oberfläche
und
auf
den
Erdkörper
unter
der
Oberfläche
.
Der
Eigentümer
kann
jedoch
Einwirkungen
nicht
verbieten
,
die
in
solcher
Höhe
oder
Tiefe
vorgenommen
werden
,
dass
er
an
der
Ausschließung
kein
Interesse
hat
.