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Satz
BGB 902. 1 Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung . Dies gilt nicht für Ansprüche , die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 902. 1
Die
Ansprüche
aus
eingetragenen
Rechten
unterliegen
nicht
der
Verjährung
.
Dies
gilt
nicht
für
Ansprüche
,
die
auf
Rückstände
wiederkehrender
Leistungen
oder
auf
Schadensersatz
gerichtet
sind
.
Englisch
BGB 902. 1 The claims arising from registered rights are not subject to the statute of limitations . This does not apply to claims that relate to arrears in recurrent payments or to damages .