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Satz
BGB 899. 2 Die Eintragung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund einer Bewilligung desjenigen , dessen Recht durch die Berichtigung des Grundbuchs betroffen wird . Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich , dass eine Gefährdung des Rechts des Widersprechenden glaubhaft gemacht wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 899. 2
Die
Eintragung
erfolgt
auf
Grund
einer
einstweiligen
Verfügung
oder
auf
Grund
einer
Bewilligung
desjenigen
,
dessen
Recht
durch
die
Berichtigung
des
Grundbuchs
betroffen
wird
.
Zur
Erlassung
der
einstweiligen
Verfügung
ist
nicht
erforderlich
,
dass
eine
Gefährdung
des
Rechts
des
Widersprechenden
glaubhaft
gemacht
wird
.
Englisch
BGB 899. 2 The registration is made on the basis of an interim injunction or on the basis of consent from the person whose right is affected by the correction of the Land Register . For the issuing of the interim injunction it is not necessary for an endangerment of the right of the person objecting to be credibly established .