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Satz
BGB 893 Die Vorschrift des § 892 finden entsprechende Anwendung , wenn an denjenigen , für welchen ein Recht im Grundbuch eingetragen ist , auf Grund dieses Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen in Ansehung dieses Rechts ein nicht unter die Vorschrift des § 892 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird , das eine Verfügung über das Recht enthält .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 893
Die
Vorschrift
des
§ 892
finden
entsprechende
Anwendung
,
wenn
an
denjenigen
,
für
welchen
ein
Recht
im
Grundbuch
eingetragen
ist
,
auf
Grund
dieses
Rechts
eine
Leistung
bewirkt
oder
wenn
zwischen
ihm
und
einem
anderen
in
Ansehung
dieses
Rechts
ein
nicht
unter
die
Vorschrift
des
§ 892
fallendes
Rechtsgeschäft
vorgenommen
wird
,
das
eine
Verfügung
über
das
Recht
enthält
.