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Satz
BGB 888. 1 Soweit der Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts an einem solchen Recht gegenüber demjenigen , zu dessen Gunsten die Vormerkung besteht , unwirksam ist , kann dieser von dem Erwerber die Zustimmung zu der Eintragung oder der Löschung verlangen , die zur Verwirklichung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erforderlich ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 888. 1
Soweit
der
Erwerb
eines
eingetragenen
Rechts
oder
eines
Rechts
an
einem
solchen
Recht
gegenüber
demjenigen
,
zu
dessen
Gunsten
die
Vormerkung
besteht
,
unwirksam
ist
,
kann
dieser
von
dem
Erwerber
die
Zustimmung
zu
der
Eintragung
oder
der
Löschung
verlangen
,
die
zur
Verwirklichung
des
durch
die
Vormerkung
gesicherten
Anspruchs
erforderlich
ist
.
Englisch
BGB 888. 1 To the extent that the acquisition of a registered right or of a right to such a right is ineffective against the person for whose benefit the priority notice exists , this person may require from the acquirer the approval of the registration or the deletion that is necessary to realise the claim secured by the priority notice . BGB 888. 2 The same applies if the claim is secured by a prohibition on disposal .