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Satz
BGB 883. 1 Zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts kann eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden . Die Eintragung einer Vormerkung ist auch zur Sicherung eines künftigen oder eines bedingten Anspruchs zulässig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 883. 1
Zur
Sicherung
des
Anspruchs
auf
Einräumung
oder
Aufhebung
eines
Rechts
an
einem
Grundstück
oder
an
einem
das
Grundstück
belastenden
Recht
oder
auf
Änderung
des
Inhalts
oder
des
Ranges
eines
solchen
Rechts
kann
eine
Vormerkung
in
das
Grundbuch
eingetragen
werden
.
Die
Eintragung
einer
Vormerkung
ist
auch
zur
Sicherung
eines
künftigen
oder
eines
bedingten
Anspruchs
zulässig
.
Englisch
BGB 883. 1 To secure a claim to the grant or cancellation of a right in a plot of land or in a right encumbering the plot of land or to the alteration of the contents or the priority of such a right , a priority notice may be entered in the Land Register . The registration of a priority notice is also admissible to secure a future or a conditional claim .